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Wichtige Erfolge

  • Neophytensack eingeführt

    Neophytensack
    Der Sack ist voll? Der Abfallkalender Ihrer Gemeinde zeigt, wo Sie Neophytensäcke beziehen und entsorgen können. Bild: Denise Debrunner.

    Seit April 2024 gibt es im Kanton Thurgau einen Neophytensack. Damit entsorgen Sie sogenannte invasive Neophyten – gratis, einfach und korrekt.

    Invasive Neophyten sind Problempflanzen. Sie breiten sich in der Schweiz massenhaft aus. Und sie verursachen Schäden: Sie lösen Allergien aus, destabilisieren Böschungen und führen zu Ertragseinbussen in der Landwirtschaft.

    Auf der Website www.neophytensack.ch erfahren Sie:

    • Welche Pflanzen zu den invasiven Neophyten zählen.
    • Wie Sie sie am besten bekämpfen.
    • Welche Pflanzenteile in den Neophytensack gehören und wie Sie das restliche Pflanzenmaterial korrekt entsorgen.
  • Biodiversitätsstrategie Thurgau

    Am 7. Juli 2023 hat der Regierungsrat die Biodiversitätsstrategie Thurgau und den Massnahmenplan Biodiversität 2023–2028 verabschiedet. Ihr Ziel:

    • Naturnah gestaltete Grünflächen auf öffentlichem Grund,
    • ein lebendiges Siedlungsgebiet,
    • mehr wertvolle Blumenwiesen entlang von Verkehrswegen,
    • ein reichhaltiges, abwechslungsreiches Kulturland,
    • mehr Wald, wo Holznutzung und Biodiversitätsförderung Hand in Hand gehen,
    • hervorragend gepflegte Naturschutzgebiete sowie
    • aufgewertete Bäche, Flüsse und Seeufer.

    Broschüren "Biodiversitätsstrategie Thurgau" und " Massnahmenplan Biodiversität 2023–2028"

    Um dies zu erreichen, stellt der Kanton bis 2028 rund 46 Millionen Franken für die Förderung der Biodiversität bereit. Er investiert damit in eine reichhaltige Lebensgrundlage für uns und die Generationen nach uns. Möchten auch Sie einen Beitrag leisten? Ideen und Tipps finden Sie unter «Was kann ich tun?».

  • Volksinitiative «Biodiversität Thurgau»

    Im Oktober 2019 kam die Thurgauische Volksinitiative «Biodiversität Thurgau» zustande. Sie forderte, dass

    • der Begriff «Biodiversität» im Natur- und Heimatschutzgesetz des Kantons Thurgau erwähnt wird,
    • der Kanton Thurgau die biologische Vielfalt gezielt und wirkungsvoll fördert,
    • eine kantonale Biodiversitätsstrategie entwickelt wird und
    • zur Umsetzung der kantonalen Biodiversitätsstrategie jährlich 3–5 Millionen Franken zusätzlich zu Verfügung gestellt werden.

    Im Juni 2020 stimmte der Grosse Rat der Initiative zu. Er erfüllte die Forderungen der Initiative, indem er im Oktober 2022 das geänderte Natur- und Heimatschutzgesetz Thurgau verabschiedete. Dieses ist seit dem 1. Juli 2023 in Kraft.