Mit Tieren unter einem Dach: Worauf ist zu achten?
Gebäude bieten uns geschützten Wohnraum, können aber auch Lebensraum für Vögel und weitere Tiere sein. Lassen Sie sich auf das Zusammenleben ein. Und freuen Sie sich auf spannende Beobachtungen.
An traditionellen Gebäuden ist was los: Mehlschwalben kleben ihr Nest unter den Dachvorsprung von Riegelhäusern. In Ställen zwitschern die Rauchschwalben, in Scheunen nistet die Schleiereule und im Kirchturm ziehen Turmfalken ihre Jungen auf. Unsere heimlichsten Mitbewohner – die Fledermäuse – finden unter Ziegeln, im Estrich und in Fassadenspalten Unterschlupf.
Wohnraum gesucht
Heutzutage bauen wir häufig ohne Dachvorsprung, Nischen und Ritzen. Und statt Garten, Misthaufen und Kiesstrasse gibt es rund ums Haus oft nur Rasen und Asphalt. Unter diesen Umständen fehlt es den Gebäudebrütern an allem:
- Wohnraum
- Insekten zum Fressen
- Material für den Nestbau: Lehm, flauschige Weidensamen, Tierhaare oder Moos
So sehen wir immer seltener, wie Fledermäuse haarscharf den Gebäuden entlangjagen oder Küken um eine Raupe streiten. Naturbeobachtungen, die für unsere Grosseltern noch normal waren, werden rar.
Ein Zuhause für alle
Für ein gutes Zusammenleben können Sie:
Nisthilfen anbieten
Auf der Webseite der Vogelwarte finden Sie Baupläne und Merkblätter zu Nistkästen: vogelwarte.ch. Videos zeigen, wie Sie Nistkästen für Höhlenbrüter und Halbhöhlenbrüter richtig aufhängen und reinigen. Am besten reinigen Sie Nistkästen bereits im Oktober. So stören Sie keine Siebenschläfer oder andere Tiere, die im Kasten überwintern.
Es gibt auch Kästen für Fledermäuse. Allerdings: Verschiedene Fledermausarten haben unterschiedliche Bedürfnisse. Der Thurgauer Fledermausschutz hilft Ihnen gerne, den richtigen Kasten und den richtigen Ort für die Montage zu finden (Telefon: 077 406 50 84, E-Mail: koordinationsstelleNULL@fledermausschutz-tg.ch).
Fledermauskästen zum Selberbauen finden Sie auf der Webseite des Vereins Fledermausschutz Thurgau.
Kotbretter montieren
So elegant sie sich auch durch die Lüfte schwingen – selbst Schwalben und Fledermäuse müssen mal. Hängen Sie Nisthifen abseits von Ihrem Sitzplatz auf und montieren Sie darunter Kotbretter für Schwalben oder Kotbretter für Fledermäuse.
Insekten und Kleintiere fördern
Setzen Sie rund ums Haus einheimische Pflanzen. Von ihren Blättern, Pollen und Nektar leben Wildbienen, Schwebefliegen, Heuschrecken und Schmetterlinge. Die vielen Insekten sind gutes Futter für Vogelküken. Sie brauchen viel Protein, während sie wachsen. Und auch Fledermäuse, Reptilien und Amphibien sind auf Insekten als Futter angewiesen.
Tipps für Ihren Balkon oder Garten finden Sie hier.
Bodenstellen offen halten
Mehlschwalben und gewisse Insekten brauchen Lehm, um ihre Nester zu bauen. Gibt es in der Nähe Ihres Hauses eine nicht-asphaltierte Stelle, an welcher sich oft eine Pfütze bildet? Jäten Sie ab und zu Gras und Kräuter weg. So können Tiere dort feuchten Lehm sammeln.
Halten Sie einige gut besonnte Bodenstellen frei. Diese sind bei Wildbienen beliebt: Sie graben Gänge in den Boden, füllen sie mit Pollen und legen ein Ei hinein. Und wo Sand durch ein Vordach von Regen geschützt sind, bauen Ameisenlöwen gerne ihre Trichter.
Lichtverschmutzung verhindern
Wenn Beleuchtung die Nacht zum Tage macht, trauen sich Fledermäuse nicht auf die Jagd, und Zugvögel verlieren die Orientierung. Nutzen Sie Licht verantwortungsbewusst? Hier ist eine Checkliste.
Kollisionsrisiko verringern
Grosse Fensterfronten und stark spiegelndes Glas sind für Vögel tödliche Fallen. Verzichten Sie wo immer möglich auf nacktes Glas. Nutzen Sie lieber Scheiben, die mit Mustern bedruckt sind, Sprossenfenster oder Milchglas. Der Thurgauer Vogelschutz hat einen Leitfaden zum Thema erstellt.
Wichtige rechtliche Hinweise
Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen:
- Während der Brutzeit sind Vögel, ihre Nester und Nistplätze geschützt. Sie dürfen die Vögel nicht stören, nicht am Brüten hindern und ihre Eier und Jungen nicht aus den Nestern nehmen.
- Nester von Mehlschwalben dürfen Sie auch ausserhalb der Brutzeit nur mit einer Bewilligung des Kantons entfernen oder verschliessen (TG NHV §37 Abs. 2).
- Sind Fledermausquartiere von einem Umbau oder Gebäudeabriss betroffen, müssen Sie die Quartiere erhalten oder im gleichen Umfang ersetzen.
Planen Sie einen Um- oder Neubau? Oder haben Sie sonst Fragen zu Tieren in und an Gebäuden? Melden Sie sich bei den Beratungsstellen, die auf dieser Webseite aufgeführt sind. Die Fachpersonen helfen Ihnen gerne weiter.