Der Wald im Gleichgewicht
Auch die kommenden Generationen sollen vom Wald profitieren. Dafür muss er nachhaltig bewirtschaftet werden. Erfahren Sie, was Sie in Ihrem Wald tun können, damit Holznutzung und Naturschutz Hand in Hand gehen.
Der Wald hat viele Aufgaben:
- Er trägt zur Lebensqualität bei – als Ort, wo man spazieren, Sport treiben oder sich erholen kann.
- Er ist Lebensraum und Rückzugsort für viele Tier- und Pflanzenarten.
- Er schützt vor Erosion, Rutschungen und Hochwasser.
- Er liefert Holz als Baustoff und für die Energieproduktion. Als wertvolle, nachwachsende Ressource schafft der Wald Arbeits- und Ausbildungsplätze.
- Er erbringt sogenannte Ökosystemleistungen: Wald produziert Sauerstoff, speichert CO2, schützt vor Wind, generiert Trinkwasser und gibt Schatten.
Eine nachhaltige und umsichtige Waldpflege stellt ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Aufgaben und Ansprüchen an den Wald her. Das oberste Ziel: Der Wald soll auch in Zukunft all seine Aufgaben erfüllen können. Dafür wird er als ein natürliches oder naturnahes Ökosystem erhalten.
Klug abwägen
Wie Sie in Ihrem Waldstück die Bedürfnisse der Natur gewichten, hängt unter anderem vom Standort ab. Gewisse Orte eignen sich besonders gut, um die Artenvielfalt zu fördern. Auf anderen haben Holzproduktion, die Erholungsnutzung oder den Schutz vor Naturgefahren Vorrang.
Holz nutzen, Natur fördern
Holzproduktion und Artenförderung schliessen sich nicht aus. Beispielsweise können Sie mit einer gezielten Durchforstung Stieleichen födern. Damit produzieren Sie nicht nur schönes Eichenholz für die Zukunft. Sondern Sie schaffen auch wertvollen Lebensraum für den Mittelspecht.
Sie suchen Massnahmen, die Ihren Zielen entsprechen und der Artenvielfalt dienen? Wenden Sie sich an Ihren Revierförster. Er berät Sie fachkundig und umfassend.
Finanzielle Unterstützung durch den Kanton
Wollen Sie gezielt seltene und gefährdete Arten schützen? Das Forstamt bietet folgende Möglichkeiten, Sie dabei finanziell zu unterstützen:
Altholzinseln schaffen
Bedingungen: Eine Altholzinsel ist mindestens ein Hektar gross. Bei besonders hohem Totholzanteil sind aber auch 0.5 Hektar möglich. Mit einem Vertrag verpflichten Sie sich, die Altholzinsel für 25 oder 50 Jahre nicht zu nutzen.
Nutzen: Vom Alt- und Totholz in der Altholzinsel profitieren etwa 25'000 Arten von Tieren. Darunter auch Hirschkäfer und Sägebock. Zudem leben in Altholzinseln die natürlichen Gegenspieler des Borkenkäfers («Nützlinge»). Sie jagen auch auf angrenzenden Flächen nach Borkenkäfern und ihren Larven.
Mehr Informationen und ein Video zu Altholzinseln finden Sie auf der Webseite des Forstamts.
Entschädigung: Für den Nutzungsverzicht bezahlt Ihnen das Forstamt jedes Jahr eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich aus dem Holzvorrat und der Dauer des Nutzungsverzichts.
Ein Merkblatt zu den Anforderungen an Altholzinseln und der Höhe der Entschädigung finden Sie hier unter «Merkblätter / Wegleitungen – Merkblätter – Altholzinseln im Thurgau».
Eichen-Nutzungsverzicht einrichten
Bedingungen: Eine Fläche mit Eichen-Nutzungsverzicht ist mindestens 0.5 Hektar gross. Sie liegt bevorzugt in Gebieten, wo Mittelspechte vorkommen. Ehemalige Mittelwälder mit vielen Eichen eignen sich besonders gut. Mit einem Vertrag verpflichten Sie sich, alle oder einen Teil der Eichen für 30 Jahre nicht zu nutzen.
Nutzen: Auf und in alten Eichen leben hunderte Arten von Insekten. Darüber freut sich beispielsweise der Mittelspecht. Sein Schnabel ist zu schwach, um Insekten aus dem Holz zu hacken. Stattdessen stochert er in der tief gefurchten Rinde alter Eichen nach Nahrung.
Mehr Informationen zum Eichen-Nutzungsverzicht finden Sie auf der Webseite des Forstamts.
Entschädigung: Für den Nutzungsverzicht bezahlt Ihnen das Forstamt jedes Jahr eine Entschädigung. Zudem leistet es einen Beitrag an eine Durchforstung zu Gunsten der Eiche.
Ein Merkblatt zu den Anforderungen an den Eichen-Nutzungsverzicht und die Höhe der Entschädigung finden Sie hier unter «Merkblätter / Wegleitungen – Merkblätter – Eichen-Nutzungsverzicht».
Habitatbäume schützen
Bedingungen: Ein Habitatbaum ist ein sehr alter Baum, der einen Brusthöhendurchmesser von mehr als 60 Zentimeter aufweist. Auf ihm hat es viele sogenannte Mikrohabitate. Damit sind zum Beispiel Höhlen und Horste, ein gespaltener Stamm oder abgebrochene Äste gemeint. Auch ein starker Bewuchs mit Flechten, Moos oder Efeu ist wertvoll.
Habitatbäume sind grundsätzlich im bewirtschafteten Wald zu schützen, wo sie ansonsten genutzt würden. Bitte beachten Sie: Der Habitatbaum bleibt Habitatbaum, auch wenn er während der Vertragsdauer umstürzen sollte. Darum befinden sich Habitatbäume in der Regel 25 Meter entfernt von Verkehrsachsen, Siedlungsgebieten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, Leitungen und Erholungsanlagen.
Mit einem Vertrag verpflichten Sie sich, einzelne Habitatbäume oder Gruppen von Habitatbäumen für 50 Jahre nicht zu nutzen oder zu beschädigen.
Nutzen: Je älter ein Baum ist, desto mehr Mikrohabitate hat er – und desto wertvoller ist er. In Hohlräumen übernachten Fledermäuse. In abgestorbenen Ästen und Mulmhöhlen leben hoch spezialisierte Käfer. Und auf dem Baum können auch langsam wachsende Flechten richtig gross werden. So sorgen die knorrigen Bäume für Artenvielfalt. Und sie schaffen ein einzigartiges, mystisches Waldbild.
Videos zu den verschiedenen Mikrohabitaten und den Tieren, die auf sie angewiesen sind, finden Sie auf der Webseite der WSL.
Entschädigung: Für die Erhaltung eines Habitatbaums oder einer Habitatbaum-Gruppe bezahlt Ihnen das Forstamt einmalig eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung hängt davon ab, welche Baumarten, welche Altersklassen und wie viele Mikrohabitate geschützt werden.
Mehr Informationen zu den Anforderungen an Habitatbäume und zur Höhe der Entschädigung finden Sie hier unter «Merkblätter / Wegleitungen – Wegleitungen – Habitatbäume und Habitatbaumgruppen».
Ökologisch wertvolle Waldränder pflegen
Waldränder bieten Nahrung, Verstecke und Brutplätze für Haselmaus, Grünspecht und Zauneidechse. Auch einige Schmetterlinge haben sich auf das Leben am Waldrand spezialisiert. So etwa der Kaisermantel, der fast so gross wie ein Handteller wird, oder der grün schillernde Brombeer-Zipfelfalter.
Besonders wertvoll für die Natur sind:
- stufig aufgebaute, nach Süden ausgerichtete Walränder
- Waldränder entlang der Fliessgewässer
- Waldränder entlang von extensiv bewirtschafteten Wiesen
Damit sie der Natur möglichst viel bringen, müssen Waldränder regelmässig und zielgerichtet gepflegt werden.
Brauchen Sie Informationen zur Pflege? Oder interessiert Sie, wie das Forstamt Sie bei der Pflege finanziell unterstützt? Navigieren Sie auf der Webseite des Forstamts zum Ordner «Richtlinien / Weisungen – Beitragsrichtlinien» und lesen Sie das Dokument «Waldrandpflege».
Bitte beachten Sie: Alle forstlichen Eingriffe im Wald und an Ufergehölzen müssen vom Revierförster angezeichnet werden.
Haben Sie Fragen? Möchten Sie eine Altholzinsel, einen Eichen-Nutzungsverzicht oder einen Habitatbaum anmelden? Oder brauchen Sie eine Beratung zum Thema Waldränder? Bitte kontaktieren Sie Ihren Revierförster. Er berät Sie gerne.